Alkohol / Tabak / Drogen

Wer Drogen besitzt, konsumiert oder verkauft, macht sich strafbar. Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.

Alkohol und Tabak

Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen. So dürfen alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Obstwein im Kanton Bern nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder weitergegeben werden. Für bestimmte alkoholische Getränke wie Spirituosen und für Tabakwaren liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Wer Alkohol oder Tabak an zu junge Personen weitergibt, macht sich strafbar. Das Personal in Restaurants und Läden muss das Alter der Kundinnen und Kunden prüfen.

Rauchverbot

Rauchverbote sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Bern gilt ein Rauchverbot in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen (Krankenhäuser, Verwaltungen, Schulen, Museen, Kinos, Theater, Züge und Busse, Läden und Einkaufszentren). Das Rauchen ist auch in Innenräumen von Restaurants verboten. Eine Ausnahme sind Raucherräume, die abgetrennt und belüftet sind, diese sind aber immer seltener. Die Rauchverbote sollen die Menschen vor den gesundheitlichen Risiken schützen.