Die Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche Institution. Die meisten erwachsenen Personen müssen dafür Beiträge bezahlen. Die Beiträge werden bei Angestellten monatlich direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige oder Personen ohne Arbeitsstelle sollten sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohngemeinde erkundigen, wie sie ihre Beiträge bezahlen müssen.