Radio- und Fernsehgebühren
Wenn man in der Wohnung ein Gerät hat, das Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann (auch Computer mit Internetanschluss), muss man Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Mit dieser gesetzlichen Gebühr werden die Programme des öffentlich-rechtlichen Schweizer Radio und Fernsehens (SRG SSR) sowie private Radio- und Fernsehstationen unterstützt. Für den Einzug der Gebühren ist die Firma Serafe zuständig. Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen.