Die Mieter und Vermieter können eine Wohnung nur auf bestimmte Daten im Jahr kündigen. Ausserdem muss die Kündigung rechtzeitig und schriftlich erfolgen. Meistens sind die Kündigungstermine und -fristen im Mietvertrag festgelegt. Bei Wohnungen beträgt die minimale Kündigungsfrist 3 Monate. Wenn der Vermieter die Wohnung kündigt, muss er zwingend ein amtliches Formular verwenden. Als Mieterin oder Mieter hat man dann 30 Tage Zeit, sich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren. Dort erhält man auch eine kostenlose Rechtsberatung. Will eine Mieterin oder ein Mieter ausserhalb der geltenden Fristen und Termine kündigen (ausserterminliche Kündigung), ist das unter bestimmten Umständen möglich. In der Regel muss man selber eine Nachmieterin oder einen Nachmieter suchen. Diese Person muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Es ist empfehlenswert, dass man sich in diesem Fall nach dem genauen Vorgehen und den geltenden Regeln erkundigt.