Aufenthaltsrecht

Es ist wichtig, sich persönlich beraten zu lassen! Ein Gespräch bei der Opferhilfe führt nie zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Das Gespräch ist vertraulich. Die Opferhilfe informiert niemanden.

Aufenthaltsrecht bei Trennung wegen häuslicher Gewalt

Ist eine Person gestützt auf eine Heirat in der Schweiz und erfährt sie häusliche Gewalt, kann sie je nach Situation auch nach der Trennung in der Schweiz bleiben. Jede Situation ist anders. Es ist deswegen wichtig, sich beraten zu lassen.

Die Opferhilfe-Beratungsstelle kann unterstützen: Eine Fachperson erklärt die aktuelle Rechtslage und unterstützt die betroffene Person in ihren nächsten Schritten. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Mit Übersetzung möglich.

Gewalt dokumentieren

Es ist wichtig, dass es Beweise gibt von der Gewalt. Zum Beispiel: Fotos von Verletzungen, Schreenshots von Drohungen oder Beschimpfungen auf WhatsApp, Facebook etc. Die Beweise sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel bei einer Freundin oder am Arbeitsplatz.

Es ist zudem gut, wenn einige Personen aus dem Umfeld über die Gewalt Bescheid wissen. Zum Beispiel eine Person aus dem Freundeskreis, von der Arbeit, der Nachbarschaft oder der Schule.