Aufenthaltsrecht bei Trennung wegen häuslicher Gewalt
Ist eine Person gestützt auf eine Heirat in der Schweiz und erfährt sie häusliche Gewalt, kann sie je nach Situation auch nach der Trennung in der Schweiz bleiben. Jede Situation ist anders. Es ist deswegen wichtig, sich beraten zu lassen.
Die Opferhilfe-Beratungsstelle kann unterstützen: Eine Fachperson erklärt die aktuelle Rechtslage und unterstützt die betroffene Person in ihren nächsten Schritten. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Mit Übersetzung möglich.