Sexualisierte Gewalt

Sexuelle Übergriffe gibt es auch in einer Partnerschaft und der Familie. Sexualisierte Gewalt ist eine Form von häuslicher Gewalt. Sie kann bei der Polizei angezeigt werden. Auch wenn man keine Anzeige bei der Polizei machen will: Es ist wichtig, sich nach dem Übergriff medizinisch untersuchen zu lassen.

Medizinische Hilfe

Das Inselspital Bern führt vertrauliche Behandlungen durch.

  • Die Ärztin oder der Arzt informiert niemanden.
  • Die Gewalt wird dokumentiert. Die Spuren werden 15 Jahre aufbewahrt.
  • Die Dokumente können später der Polizei gegeben werden. Es sind wichtige Beweismittel.
  • Die Ärztin oder der Arzt kann mit der Opferhilfe vernetzen.

Zwischen der Gewalt und dem Untersuch

  • Nicht duschen und nicht waschen – auch die Hände nicht.
  • Wenn möglich nicht auf die Toilette gehen.
  • Kleider nicht waschen, zum Untersuch mitbringen.

Rechtliche und psychologische Beratung

Die Opferhilfe-Beratungsstellen können rechtliche und psychologische Unterstützung geben. Sie kennen die Antworten auf viele Fragen. Hier finden Sie Unterstützung.

Anzeige bei der Polizei

Die Polizei hat Erfahrung mit Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt. Befragungen werden von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt. Die Anzeige kann auf dem Polizeiposten eingereicht werden. Man kann eine Vertrauensperson oder eine Fachperson von der Opferhilfe mitnehmen.

Ausserhalb der Bürozeiten erreicht man die Polizei über den Notruf 112. Frauen können zudem hier eine Nachricht hinterlassen. Eine Polizistin ruft umgehend zurück.

  • Kantonspolizei Kontakttelefon für Frauen: 031 332 77 77 (Telefonbeantworter)