Zwangsheirat, FGM und Menschenhandel

Zwangsheirat, Mädchenbeschneidung (FGM) und Menschenhandel sind in der Schweiz verboten. Nebst spezialisierten Fachstellen unterstützen auch Opferhilfe-Beratungsstellen.

Was ist Zwangsheirat?

Heiratet eine Person unter Druck der Familie und gegen den eigenen Willen, spricht man von Zwangsheirat. Die Ehe kann als ungültig erklärt werden. Auch haben Personen die freie Wahl, ob sie in einer Ehe bleiben oder sich trennen wollen. Verbleiben sie gegen ihren Willen in einer Ehe, spricht man von Zwangsehe.

Beispiele für Zwang sind: Drohung, Erpressung, psychischer Druck oder körperliche Gewalt.

Zwangsheiraten und Zwangsehen sind in der Schweiz verboten.

Was ist Mädchenbeschneidung?

Bei der Mädchenbeschneidung werden die weiblichen Genitalien beschnitten. Es gibt verschiedene Formen und Praktiken. Viele beschnittene Mädchen und Frauen leiden gesundheitlich und seelisch an den Folgend der Beschneidung.

Mädchenbeschneidung ist verboten. Eltern machen sich auch dann strafbar, wenn sie die Beschneidung ihres Kindes ausserhalb der Schweiz organisieren.

Hilfe

Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung informiert und vernetzt mit Schlüsselpersonen. Caritas Schweiz berät betroffene Familien kostenlos und vertraulich: 042 419 23 55 / beratung@maedchenbeschneidung.ch

Auch Opferhilfe-Beratungsstellen können unterstützen.

Was ist Menschenhandel

Bei Menschenhandel wird eine Person gezielt angeworben, in ihrer Freiheit eingeschränkt und ausgebeutet.

Beispiele der Ausbeutung sind:

  • Sexuelle Ausbeutung, zum Beispiel Zwang zur Prostitution
  • Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwang unter unmenschlichen Bedingungen zu arbeiten, zum Beispiel im Haushalt, Pflege, Landwirtschaft, Bau- oder Gastgewerbe
  • Zwang zu kriminellen und weiteren Handlungen, zum Beispiel Diebstahl, Bettelei oder Organspende

Frauen, Männer, Erwachsene und Kinder können Betroffene von Menschenhandel sein. Die meisten Betroffenen kommen ursprünglich aus einem anderen Land. Sie werden mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt. Auch gaukeln sogenannte «Loverboys» jungen Frauen Liebe vor und verwöhnen diese. Danach machen sie die jungen Frauen systematisch abhängig, isolieren sie und zwingen sie zu sexuellen oder kriminellen Handlungen. Unabhängig davon, ob eine betroffene Person legal oder illegal in der Schweiz ist, hat sie das Recht auf Beratung und Unterstützung.

Hilfe

FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration ist spezialisiert auf Menschenhandel. Die Fachstelle bietet Betroffenen umfassende Unterstützung und Schutzwohnungen - unabhängig davon, ob die Betroffenen mit den Behörden zusammenarbeiten oder nicht. Frauen, Männer und Transmenschen können sich beraten lassen: 044 436 90 00 / WhatsApp 076 596 15 63 / contact@fiz-info.ch

Auch Opferhilfe-Beratungsstellen helfen. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Übersetzung möglich.

Für eine Anzeige bei der Polizei: Tel. 112 oder Polizeiwache.