Zwangsheirat und Mädchenbeschneidung

Zwangsheirat und Mädchenbeschneidung sind in der Schweiz verboten. Nebst spezialisierten Fachstellen unterstützen auch Opferhilfe-Beratungsstellen.

Was ist Zwangsheirat?

Heiratet eine Person unter Druck der Familie und gegen den eigenen Willen, spricht man von Zwangsheirat. Die Ehe kann als ungültig erklärt werden. Auch haben Personen die freie Wahl, ob sie in einer Ehe bleiben oder sich trennen wollen. Verbleiben sie gegen ihren Willen in einer Ehe, spricht man von Zwangsehe.

Beispiele für Zwang sind: Drohung, Erpressung, psychischer Druck oder körperliche Gewalt.

Zwangsheiraten und Zwangsehen sind in der Schweiz verboten.

Was ist Mädchenbeschneidung?

Bei der Mädchenbeschneidung werden die weiblichen Genitalien beschnitten. Es gibt verschiedene Formen und Praktiken. Viele beschnittene Mädchen und Frauen leiden gesundheitlich und seelisch an den Folgend der Beschneidung.

Mädchenbeschneidung ist verboten. Eltern machen sich auch dann strafbar, wenn sie die Beschneidung ihres Kindes ausserhalb der Schweiz organisieren.

Hilfe

Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung informiert und vernetzt mit Schlüsselpersonen. Caritas Schweiz berät betroffene Familien kostenlos und vertraulich: 042 419 23 55 / beratung@maedchenbeschneidung.ch

Auch Opferhilfe-Beratungsstellen können unterstützen.