Diplomanerkennung

Ausländische Diplome und Abschlüsse sind in der Schweiz nicht immer gültig. Unter Umständen ist es jedoch möglich, das Diplom anerkennen zu lassen. Für einige Berufe ist das zwingend erforderlich.

Anerkennung

Personen mit einem ausländischen Diplom können dieses unter gewissen Bedingungen in der Schweiz anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass ein ausländisches Diplom oder ein ausländischer Abschluss mit dem Schweizer Diplom oder Abschluss gleichwertig ist. Bei reglementierten Berufen (z.B. Pflegefachleute, Lehrpersonen usw.) ist die Anerkennung nötig, um den Beruf ausüben zu können. Für die Anerkennung sind je nach Beruf oder Ausbildung unterschiedliche Stellen zuständig. Eine Anerkennung ist kostenpflichtig. Für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zuständig.

Niveaubestätigung

Bei nicht reglementierten Berufen ist keine Anerkennung des Diploms oder des Abschlusses nötig, um in der Schweiz tätig zu sein. Für diese Berufe kann eine Niveaubestätigung beantragt werden. Diese zeigt den Stellenwert des ausländischen Diploms im Schweizer Bildungssystem auf. Die Bestätigung kann bei der Stellensuche helfen. Informationen zur Niveaubestätigung erteilt die Nationale Kontaktstelle für Diplomanerkennung oder die Berufsberatungs- und Informationszentren BIZ.

Nachholen Berufsabschluss

Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkanntes Diplom oder anerkannten Abschluss können den Schweizer Abschluss einer beruflichen Grundbildung oder einer höheren Berufsbildung nachholen. Das Verfahren ist von der Vorbildung, der Berufserfahrung und dem Alter abhängig. In jedem Fall sind gute Deutschkenntnisse eine zentrale Voraussetzung (Niveau B1/B2 nach GER). Interessierte können sich zum Beispiel bei den Berufsberatungs- und Informationszentren BIZ kostenlos informieren und beraten lassen. Wer einen Berufsabschluss nachholt, verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und hat Zugang zu Weiterbildungen.