Versicherungssystem
In der Schweiz müssen alle Einwohnerinnen und Einwohner gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Wer zuzieht, muss die Versicherungen in den ersten drei Monaten nach der Einreise abschliessen. Kinder müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden. Die Leistungen der obligatorischen Versicherungen sind gesetzlich geregelt. Alle Versicherten haben den Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung.