Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine staatliche Institution. Die meisten erwachsenen Personen müssen dafür Beiträge bezahlen. Die Beiträge werden bei Angestellten monatlich direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige oder Personen ohne Arbeitsstelle sollten sich bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde (AHV-Zweigstelle der Wohngemeide) erkundigen, wie sie ihre Beiträge bezahlen müssen. Die AHV zahlt den Pensionierten eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente ist abhängig von den Beiträgen, die einbezahlt wurden. Die AHV unterstützt aber auch im Todesfall die Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person (Witwen- und Waisenrente). Jede und jeder erhält einen AHV-Ausweis mit seiner persönlichen Versicherungsnummer.