Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine staatliche Institution und für alle Angestellten obligatorisch. Die monatlichen Beiträge dafür werden direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Ob, wann und in welcher Höhe Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist.