Mahnungen und Betreibungen
Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält im Normalfall eine erste und eine zweite Mahnung. Die Gläubiger haben aber auch jederzeit die Möglichkeit, eine Betreibung einzuleiten. In diesem Fall erhält die Schuldnerin oder der Schuldner einen Zahlungsbefehl des zuständigen Betreibungsamts . Dabei fallen Gebühren an. Wer der Meinung ist, die Betreibung sei nicht rechtmässig, kann sich mit einem Rechtsvorschlag beim zuständigen Betreibungsamt dagegen wehren. Achtung: Die Betreibung kann zur Pfändung des Lohns oder von Wertgegenständen führen. Ausserdem werden Betreibungen im Betreibungsregister vermerkt (auch wenn man schliesslich bezahlt hat). Das kann unter anderem bei der Stellen- oder Wohnungssuche ein Problem darstellen.