Öffnungszeiten / Feiertage

In der Schweiz sind die meisten Läden am Sonntag geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte an Bahnhöfen und Tankstellen. Gesetzliche Feiertage sind kantonal geregelt.

Feiertage

Die Feiertage sind im Arbeitsgesetz geregelt und rechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Der 1. August (Nationalfeiertag) ist in der ganzen Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. Zusätzlich kann jeder Kanton weitere offizielle Feiertage festlegen. Im Kanton Bern gibt es folgende gesetzliche Feiertage: Neujahr (1. Januar), Berchtoldstag (2. Januar), Karfreitag (Freitag vor Ostern), Ostermontag (Montag nach Ostern), Auffahrt (Donnerstag 40 Tage nach Ostersonntag), Pfingstmontag (50 Tage nach Ostern), Nationalfeiertag (1. August), Weihnachten (25. Dezember), Stephanstag (26. Dezember).

Öffnungszeiten Läden

Die Ladenöffnungszeiten sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Bern gelten folgende generelle Ladenöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr
  • Samstag von 6 bis 17 Uhr (gilt auch für Tage vor Feiertagen)

Einmal pro Woche ist ein Abendverkauf bis 22 Uhr erlaubt. Am Sonntag sind die meisten Läden geschlossen. Ausnahmen sind Läden in den Bahnhöfen, und Tankstellen, die normalerweise 7 Tage geöffnet sind und meist auch früher öffnen und später schliessen als alle anderen. Alle anderen Läden dürfen zweimal im Jahr an Sonntagen oder Feiertagen öffnen.

Öffnungszeiten öffentliche Verwaltung

Die Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung sind unterschiedlich. In der Regel sind die Stellen von Montag bis Freitag am Morgen und Nachmittag geöffnet und über die Mittagszeit geschlossen. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen sind sehr unterschiedlich. Vor allem in kleineren Gemeinden können die Öffnungszeiten eingeschränkt sein. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorher im Internet oder per Telefon zu erkundigen, wann die Schalter geöffnet haben.