Politisches System

Die politische Macht ist in der Schweiz auf drei Ebenen aufgeteilt: Bund, Kantone (Gliedstaaten) und Gemeinden. Die Schweizerinnen und Schweizer können in Abstimmungen über politische Vorhaben entscheiden.

Der Schweizer Bundesstaat

Den Schweizer Bundesstaat gibt es seit 1848. Die Hauptstadt ist Bern. Die Schweiz bildet weder ethnisch, sprachlich noch religiös eine Einheit. Da sich unterschiedliche Kulturen freiwillig zusammengefunden haben, spricht man von einer "Willensnation"). Die Schweiz ist in der internationalen Politik ein neutraler Staat.

Föderalismus

In der Schweiz verfügen die Kantone und Gemeinden über eine grosse Eigenständigkeit. Die Kompetenzen in der Politik und in der Gesetzgebung sind zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt (Subsidiaritätsprinzip). Man spricht dabei vom Föderalismus. Die 26 Kantone und über 2000 Gemeinden haben voll ausgebaute Staatsstrukturen. Der Kanton Bern hat eine eigene Verfassung und Regierung, ein Parlament und Gerichte. Für sehr viele staatliche Aufgaben sind die Kantone oder Gemeinden zuständig. Darum ist zum Beispiel das Schulsystem von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Während Bundesgesetze für die ganze Schweiz gelten, haben die Kantone eigene Gesetze, die nur auf dem Kantonsgebiet gelten. Auch die Gemeinden können eigene Regeln erlassen. Zur Bewältigung der Aufgaben erheben Kantone und Gemeinden wie auch der Bund Steuern.

Gewaltenteilung

Zur Verhinderung von Machtkonzentration ist die Staatsmacht in der Schweiz und in den Kantonen auf drei unabhängige Gewalten verteilt: die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Im Kanton Bern übernehmen folgende Behörden diese Aufgaben:

  • Legislative: Grosser Rat (160 Mitglieder, von den stimm- und wahlberechtigten Personen alle vier Jahre gewählt). Die Verwaltungsregion des französischsprachigen Berner Jura hat 12 garantierte Sitze im Grossen Rat.
  • Exekutive: Regierungsrat (7 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt). Der Berner Jura hat einen garantierten Sitz.
  • Judikative: Verschiedene Gerichte auf Bezirks- und Kantonsebene


Auch die Gemeinden verfügen über eine Legislative (Gemeindeversammlung oder Parlament) und eine Exekutive (Stadtrat oder Gemeinderat). Auf Bundesebene hat die Legislative zwei Kammern: National- und Ständerat. Die nationale Regierung (7 Mitglieder) heisst Bundesrat. Auch auf nationaler Ebene existieren verschiedene Gerichte. An das Bundesgericht als oberste Instanz können zum Beispiel Entscheide der kantonalen Gerichte weitergezogen werden.

Demokratische Rechte

Schweizerinnen und Schweizer haben das Stimm- und Wahlrecht. Sie wählen die politischen Gremien auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene und können sich auch selber zur Wahl stellen. Ausserdem können die Bürgerinnen und Bürger in Volksabstimmungen über politische Geschäfte in der Gemeinde, im Kanton und auf Bundesebene entscheiden (direkte Demokratie). Mit Volksinitiativen können die Bürgerinnen und Bürger auch eigene Anliegen zur Abstimmung bringen. Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Bern wohnen, haben kein Stimm- und Wahlrecht. Es gibt aber verschiedene andere Möglichkeiten, politisch aktiv zu sein und Anliegen an die Behörden zu richten:

  • Mitgliedschaft in einer Partei, in einer Organisation oder in einem Verein
  • Mitarbeit in Kommissionen und anderen Gremien
  • Petitionen
  • Leserbiefe oder Internetforen

In einigen Gemeinden gibt es Gremien für die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten. Zum Beispiel das Forum der Migrantinnen und Migranten der Stadt Bern.

Grundrechte

Die obersten rechtlichen Grundsätze sind in der Schweiz in der Bundesverfassung (Bundesverfassung) festgehalten. Ein wichtiger Bestandteil der Bundesverfassung sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen. Sie schützen die menschliche Existenz (z.B. Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen) und schützen den Einzelnen gegen staatliche Gewalt oder Gruppen gegen Mehrheiten. Alle Menschen sind vor Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Hautfarbe, des Alters, der Sprache, der Religion, der sexuellen Orientierung sowie körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkung geschützt. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Nationalität. Opfer von rassistischer Diskriminierung erhalten im Kanton Bern kostenlos Unterstützung und Beratung. Wer von Diskriminierung betroffen ist, kann sich an die Ansprechstellen Integration oder an die Fachstellen (gggfon und RBS) wenden. In der Schweiz herrscht Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.