Die obersten rechtlichen Grundsätze sind in der Schweiz in der Bundesverfassung (Bundesverfassung) festgehalten. Ein wichtiger Bestandteil der Bundesverfassung sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen. Sie schützen die menschliche Existenz (z.B. Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen) und schützen den Einzelnen gegen staatliche Gewalt oder Gruppen gegen Mehrheiten. Alle Menschen sind vor Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Hautfarbe, des Alters, der Sprache, der Religion, der sexuellen Orientierung sowie körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkung geschützt. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Nationalität. Opfer von rassistischer Diskriminierung erhalten im Kanton Bern kostenlos Unterstützung und Beratung. Wer von Diskriminierung betroffen ist, kann sich an die Ansprechstellen Integration oder an die Fachstellen (gggfon und RBS) wenden. In der Schweiz herrscht Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.