Familiennachzug
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Familienmitglieder (direkte Verwandte oder Ehepartner) von hier lebenden Personen in die Schweiz ziehen dürfen (Familiennachzug). Für welche Familienmitglieder ein Antrag gestellt werden kann, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Gesuchstellers ab. Auch Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) können unter Umständen ihre Familie nachziehen. Es ist empfehlenswert, die Voraussetzungen für den Familiennachzug frühzeitig mit einer Fachperson zu besprechen. Informationen geben das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), die Wohngemeinde oder die Ansprechstellen Integration. Gesuche um Familiennachzug müssen beim kantonalen Migrationsdienst eingereicht werden. Einwohnende der Städte Bern, Biel und Thun reichen das Gesuch bei der städtischen Einwohnerbehörde ein. Achtung: Der Familiennachzug muss innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden (in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Jahren nach der Einreise). Die Frist ist bei Kindern kürzer als bei erwachsenen Personen (z.B. Ehepartner).