Gewalt in der Familie ist ein Offizialdelikt. Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar - unabhängig von der Schwere der Gewalt. Es spielt keine Rolle, ob die Gewalt gegen die Ehepartnerin, den Ehepartner oder gegen die Kinder gerichtet ist. Die Behörden müssen von sich aus aktiv werden, wenn sie von Gewalt in der Familie erfahren. Für die Opfer von Gewalt gibt es kostenlose und vertrauliche Unterstützungsangebote. In speziellen Wohneinrichtungen (Frauenhaus / Väterhaus) können Frauen oder Männer zusammen mit ihren Kindern vorübergehend Schutz suchen. Die drei Frauenhäuser (Region Bern, Biel und Thun) kann man rund um die Uhr anrufen (Hotline AppElle!: 031 533 03 03). Die Beraterinnen helfen in Notsituationen mit vertraulicher und kostenloser Beratung. Sie vermitteln Schutz und Unterkunft. Kinder und Jugendliche können sich an den Kindernotruf wenden (Telefon 147 (kostenlos), www.147.ch). Wer sich von einem Familienmitglied bedroht fühlt, sollte die Polizei anrufen (Telefon 117). Diese kann eine Person, die Gewalt anwendet oder damit droht, für längere Zeit aus der Wohnung oder dem Haus verweisen.