In der Schweiz muss man 18 Jahre alt sein, um heiraten zu dürfen. Wer heiraten möchte, muss sich beim für die Wohngemeinde zuständigen regionalen Zivilstandsamt melden und ein Gesuch einreichen. Das Zivilstandsamt leitet dann ein Ehevorbereitungsverfahren ein. Dabei wird die Ehefähigkeit der Partner geprüft. Nach Abschluss der Vorbereitung muss die Hochzeit innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Das zuständige Zivilstandsamt informiert genauer über das Vorgehen und die benötigten Unterlagen. Lebt eine der Personen im Ausland, kann ein Gesuch zur Einreise für die Vorbereitung der Heirat gestellt werden. Gleichgeschlechtliche Paare können noch bis 30. Juni 2022 ihre Partnerschaft eintragen lassen, was ähnliche Rechte und Pflichten wie eine Ehe mit sich bringt. Ab 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Eine eingetragene Partnerschaft, die vorher abgeschlossen wurde, kann in eine Ehe umgewandelt werden.