Religion und Staat
Die Schweiz ist traditionell von der christlichen Religion geprägt. Es ist in der Verantwortung der Kantone, das Verhältnis von Religion und Staat zu bestimmen. In den meisten Deutschschweizer Kantonen, so auch im Kanton Bern, werden die christlichen Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Institutionen (Landeskirchen) anerkannt. Das heisst, dass ihnen der Staat gewisse Rechte überträgt. Konkret dürfen sie zum Beispiel von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Im Kanton Bern sind die römisch-katholische, die reformierte und die christkatholische Kirche Landeskirchen. Die jüdischen Gemeinden Bern und Biel erhielten 1997 die öffentlich-rechtliche Anerkennung.