Bei Menschenhandel wird eine Person gezielt angeworben, in ihrer Freiheit eingeschränkt und ausgebeutet.
Beispiele der Ausbeutung sind:
- Sexuelle Ausbeutung, zum Beispiel Zwang zur Prostitution
- Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwang unter unmenschlichen Bedingungen zu arbeiten, zum Beispiel im Haushalt, Pflege, Landwirtschaft, Bau- oder Gastgewerbe
- Zwang zu kriminellen und weiteren Handlungen, zum Beispiel Diebstahl, Bettelei oder Organspende
Frauen, Männer, Erwachsene und Kinder können Betroffene von Menschenhandel sein. Die meisten Betroffenen kommen ursprünglich aus einem anderen Land. Sie werden mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt. Auch gaukeln sogenannte «Loverboys» jungen Frauen Liebe vor und verwöhnen diese. Danach machen sie die jungen Frauen systematisch abhängig, isolieren sie und zwingen sie zu sexuellen oder kriminellen Handlungen. Unabhängig davon, ob eine betroffene Person legal oder illegal in der Schweiz ist, hat sie das Recht auf Beratung und Unterstützung.